Auch am 9. Dezember ist in Borken wieder ein Feierabendmarkt geplant. Die Stadt Borken weist jedoch darauf hin, dass auf dem Gelände rund um die Remigiuskirche Maskenpflicht gilt.
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BORKEN. Der Borkener Feierabendmarkt auf dem Remigius-Kirchplatz ist weiterhin jeden Donnerstag ab 15 Uhr geöffnet. Ein Besuch des Marktes und der Einkauf von Lebensmitteln des täglichen Bedarfs ist auf Grundlage der aktuellen Coronaschutz-Verordnung grundsätzlich ohne die Erfüllung der 3G-Regel möglich, jedoch weist die Stadt Borken auf die aktuell geltende Maskenpflicht hin.
2G-Regel
Der gastronomische Verzehr von Speisen und Getränken vor Ort auf dem Markt ist – wie in der Gastronomie – nur unter Einhaltung der 2G-Regelung (geimpft, genesen) erlaubt. Der Impf- bzw. Genesenen-Nachweis muss zusammen mit einem Lichtbildausweis vorgezeigt werden.