
Jetzt kann sich die Kfz-Werkstatt ansiedeln
Die Firma Hölker GmbH möchte auf dem vormals von der Raiffeisen-Warengenossenschaft genutzten Grundstück Am Bahnhof 24 in Velen eine Kfz-Werkstatt bauen.
VELEN (git). Der Bauantrag ist gestellt, und die Baugenehmigung erwartet Frank Hölker in Kürze: Die Firma Hölker GmbH möchte auf dem vormals von der Raiffeisen-Warengenossenschaft genutzten Grundstück Am Bahnhof 24 eine Kfz-Werkstatt bauen. „Dieses Jahr soll’s was werden“, sagt Hölker.
Das rund 2500 Quadratmeter große Grundstück habe er vor rund drei Jahren gekauft. Seither betreibt er auch die dortige Tankstelle, die er damals von der Raiffeisen-Genossenschaft übernommen hat.
Die Tankstelle an der Ramsdorfer Straße samt Nebengebäuden werde auch nach dem Werkstatt-Bau Am Bahnhof bestehen bleiben, erklärte Hölker gegenüber der BZ.
Die baurechtlichen Grundlagen für das Vorhaben hat der Planungsausschuss während seiner Sitzung am Montagabend geschaffen. Einstimmig empfahl er dem Rat, die notwendige Änderung und Ergänzung der Bebauungspläne „Thebenkamp“ und „Bahnhof Velen“ als Satzung zu beschließen. Damit setzt die Gemeinde den letzten Federstrich unter das Verfahren.
Auf dem früher von der Raiffeisen-Warengenossenschaft genutzten Grundstück hat sich mittlerweile ein Malerbetrieb angesiedelt. Die dortige Tankstelle soll im Süden durch eine Autowerkstatt ergänzt werden.
Als Ziele der Änderungsplanung wurden genannt: die planungsrechtliche Sicherung der Kfz-Werksatt und Erhaltung der Betriebe; ein verträgliches Nebeneinander von Gewerbe und Wohnen in der historisch gewachsenen Gemengelage; die weitgehende Erhaltung der Grünstreifen.
Das Plangebiet umfasst knapp 9000 Quadratmeter. Davon werden rund 7700 Quadratmeter als Gewerbefläche ausgewiesen, erläuterte Bauamtsleiter Wilhelm Jöster gegenüber der BZ.
Die überbaubare Gewerbefläche wächst in Richtung Wohngebiet Garbertsbusch. Dabei verringert sich der Grünstreifen zwischen Wohn- und Gewerbegebiet von fünf auf drei Meter. Gleichzeitig wird die bisherige Beschränkung der zulässigen Nutzung auf einen Landhandel aufgegeben – eine weitere Voraussetzung, damit eine Autowerkstatt gebaut werden kann.
Bei der Baugenehmigung müsse der Bauherr mit Blick auf Immissionen die Unbedenklichkeit seines Vorhabens nachweisen. Das sei bereits im Vorfeld geschehen, berichtete Jöster. Auch die Nachbarschaft habe dem Projekt zugestimmt.
Tel: 02861 944-167
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