Reken
20-Jähriger zahlt 300 Euro an gemeinnützigen Verein
31.01.2012

Verfahren eingestellt

Eingestellt hat das Jugendstrafgericht am Amtsgericht Borken ein Verfahren gegen einen 20-jährigen Rekener, der wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt war. Der Angeklagte zahlt 300 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung.

Der Verteidiger hatte nach mehreren Zeugenaussagen darauf hingewiesen, dass diese weit auseinander gingen. In der Nacht zum 9. Juli 2011 hatte es gegen 3 Uhr vor einem Wohnhaus eine Auseinandersetzung zwischen zwei jungen Männern gegeben, bei der einer am Ende bewusstlos auf der Straße lag. Die Umstände ließen sich vor Gericht nicht zweifelsfrei klären. Ob eine Eisenstange im Spiel war, blieb für den Richter fraglich. Da der Angeklagte aber ein Zurückschlagen eingeräumt hatte, folgte der Richter dem Vorschlag des Rechtsanwalts – und auch der Staatsanwalt stimmte nach einer kurzen Sitzungspause zu.

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Autor: Frank Liebetanz
Tel: 02861 944-161

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