
Polizei verzichtet auf Knöllchen
Einsehen bei der Polizei: Autofahrer könnten am Mittwoch auf der B 67 Regelung missverstanden haben.
Einsehen bei der Polizei: Obwohl sie meint, die Bußgeldverfahren vom Mittwoch, 25. Januar, von 9 bis 11.30 Uhr auf der B 67 in Richtung Borken seien formal nicht zu beanstanden, verzichtet sie auf Konsequenzen für betroffene Verkehrsteilnehmer. Grund: Bei den Autofahrern hätten nachvollziehbare Missverständnisse über die Regelung entstanden sein können.
„Abzocke“ nannte es ein Autofahrer, dass hinter einer Baustelle ein Fahrzeug der Polizei die Geschwindigkeit gemessen hatte.
„Die Verfahren sind nach der Bewertung der Polizei formal nicht zu beanstanden“, sagte Polizeisprecher Frank Rentmeister gegenüber der BZ. Die Polizeidirektion werde die Bußgeldverfahren einstellen – allerdings nur in Fahrtrichtung Borken.
Wie berichtet, gilt eine Tempobegrenzung an Baustellen, bis sie durch ein Schild aufgehoben wird. Ausnahme: Ist ein Gefahrzeichen mit dem Tempolimit verbunden, ist die Beschränkung bereits direkt hinter der Baustelle aufgehoben.
Tel: 02861 944-161
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