Reken
Radarmessung auf der B 67: Keine Bußgeldverfahren
27.01.2012

Polizei verzichtet auf Knöllchen

Einsehen bei der Polizei: Autofahrer könnten am Mittwoch auf der B 67 Regelung missverstanden haben.

Einsehen bei der Polizei: Obwohl sie meint, die Bußgeldverfahren vom Mittwoch, 25. Januar, von 9 bis 11.30 Uhr auf der B 67 in Richtung Borken seien formal nicht zu beanstanden, verzichtet sie auf Konsequenzen für betroffene Verkehrsteilnehmer. Grund: Bei den Autofahrern hätten nachvollziehbare Missverständnisse über die Regelung entstanden sein können.

„Abzocke“ nannte es ein Autofahrer, dass hinter einer Baustelle ein Fahrzeug der Polizei die Geschwindigkeit gemessen hatte.

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„Die Verfahren sind nach der Bewertung der Polizei formal nicht zu beanstanden“, sagte Polizeisprecher Frank Rentmeister gegenüber der BZ. Die Polizeidirektion werde die Bußgeldverfahren einstellen – allerdings nur in Fahrtrichtung Borken.

Wie berichtet, gilt eine Tempobegrenzung an Baustellen, bis sie durch ein Schild aufgehoben wird. Ausnahme: Ist ein Gefahrzeichen mit dem Tempolimit verbunden, ist die Beschränkung bereits direkt hinter der Baustelle aufgehoben.

Autor: Frank Liebetanz
Tel: 02861 944-161

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