
Polizei blitzt am Ende der Baustelle
Unmut hat ein Autofahrer geäußert, der am Ende einer Baustelle die Messung der Geschwindigkeit bemerkt hat.
Unmut hat gestern Morgen ein Autofahrer geäußert über den Standort einer Geschwindigkeits-Messanlage der Polizei auf der B 67 auf dem Gebiet der Gemeinde Reken. Erst hinter der Baustelle, so der Vorwurf, sei geblitzt worden.
Das hatte den Autofahrer überrascht, der die Geschwindigkeitsbegrenzung in Höhe von 50 Kilometer je Stunde hinter der „Tagesbaustelle“ aufgehoben wähnte.
Die Beschränkung wurde 400 Meter hinter der „Blitze“ mit einem Schild aufgehoben. Wie Polizeisprecher Frank Rentmeister erläuterte, werde eine Geschwindigkeitbegrenzung stets mit einem Schild aufgehoben – außer ein Gefahrzeichen sei mit dem Tempolimit verbunden. Das dreieckige Gefahrzeichen zeige dann einen Mann mit Schaufel. In diesem Fall dürfe der Verkehrsteilnehmer außerorts in der Rege 100 Kilometer je Stunde fahren, wenn die Baustelle offensichtlich hinter ihm liegt. Dies sei gestern beim Rückschnitt des Grüns im Seitenraum an der B 67 nicht der Fall gewesen, so Rentmeister. Das Tempo-50-Zeichen sei nur mit einem Überholverbot gekoppelt gewesen.
Im konkreten Fall könne er nicht sagen, wie sich die Umstände dargestellt hätten. Erhalte der Autofahrer einen Bußgeldbescheid, könne er Widerspruch einlegen und auch den Rechtsweg beschreiten.
Rentmeister wies darauf hin, dass Verkehrsteilnehmer damit rechnen müssten, dass die Polizei jederzeit und überall die Geschwindigkeit kontrolliere – nicht nur an Unfallschwerpunkten. Anders, so scheine es, könnten die Gesetzeshüter der Raserei vieler Verkehrsteilnehmer nicht Herr werden.
Tel: 02861 944-161
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