
Nicht in der Schule – kein Bafög
-bas- Eine Schülerin aus Steinfurt muss ihr Bafög zurückzahlen, weil sie an 58 von 68 Schultagen unentschuldigt gefehlt hat. Sie scheiterte gestern vor dem Verwaltungsgericht Münster, vor dem sie sich gegen eine Rückzahlung wehrte. Nun muss sie 1932 Euro, die sie 2010 bekommen hat, zurückzahlen. Die alleinerziehende Mutter hatte ihr Fehlen damit begründet, dass sie krank gewesen sei. Allerdings hat sie ihrem Anwalt bis gestern keinen entsprechenden Nachweis vorlegen können. „Eigentlich sollte sie auch mit mir zum Gerichtstermin kommen, aber der Kontakt zu ihr erwies sich generell als schwierig“, so ihr Verteidiger.
bas
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