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Mathe-Problem Fall für die Richter
Ahlen / Münster - Er hat immer furchtbare Angst, wenn in der Schule eine Klassenarbeit in Mathematik ansteht. Dann bekommt der 15-jährige Schüler, der jetzt die neunte Klasse einer Ahlener Hauptschule besucht, sogar Magenkrämpfe und klagt über Übelkeit. Am liebsten würde er die Schule an diesem Tag schwänzen. Der ansonsten durchschnittlich begabte Junge leidet seit Jahren an einer Rechenschwäche, einer sogenannten „Dyskalkulie“. Sein Fall war am Monta Gegenstand einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Münster.

Die Dyskalkulie trat bei dem Schüler bereits in der Grundschule zu Tage, später ließ er sich auf der Hauptschule von der achten in die siebte Klasse zurückversetzen. Da der 15-Jährige sehr unter dieser Rechenschwäche leidet und er durch seine Ängste sein Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl teilweise eingebüßt hat, ließen ihn die Eltern fachärztlich untersuchen. Die Rechenschwäche wurde bestätigt.

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Daraufhin beantragten die Eltern und ihr Junge im Dezember 2006 beim Jugendamt der Stadt Ahlen eine Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder- und Jugendliche sowie die Übernahme der Kosten für eine Dyskalkulie-Therapie.

Das Jugendamt richtete sich nun an die Schule und bat um eine Stellungnahme zur schulischen Situation des Jungen. Doch diese Begutachtung lehnte die Schulleitung mit dem Hinweis auf ihre derzeitige Personalsituation ab. Es sei für den Klassenlehrer nicht zumutbar, sich intensiv damit zu beschäftigen.

Das Jugendamt lehnte daraufhin die beantragte Eingliederungshilfe mit der Begründung ab, bei dem Jungen sei nicht erkennbar, dass er in seiner Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt sei. Außerdem sei er jetzt Hauptschüler, daher bestehe keine Förderungsmöglichkeit mehr.

Gegen diesen Entscheid der Stadt Ahlen legten die Eltern Widerspruch ein, der Bürgermeister beantragte, die Klage abzuweisen. Darüber sollte jetzt das Verwaltungsgericht in Münster entscheiden. Die Eltern betonten, dass sich die Situation trotz Nachhilfeunterricht nicht gebessert habe und die sozialen Kontakte des Jungen darunter litten. Er sei sogar aus der Jugendfeuerwehr ausgetreten. Besondere Kritik übte die Mutter an der Formulierung seitens eines Jugendamtvertreters, dass ihr Junge „nur Hauptschüler“ sei.

Die Richterin machte klar, dass nach dem entsprechenden Paragrafen im Sozialgesetz eine seelische Störung die Voraussetzung für eine Übernahme der Förderungskosten sei. Die Rechtslage gestalte sich schwierig, vor allem da diese Voraussetzung nicht ganz erfüllt sei. Besonders heftig ging die Vorsitzende mit der Haltung der Schule ins Gericht: „Für eine Förderung der Schüler ist die Schule zuständig. Ich bin völlig fassungslos, dass sich eine Schule so stur stellen kann“, betonte die Richterin und regte an, dass sich die Eltern nochmals mit der Schule in Verbindung setzen. Eine Entscheidung über die Klage werde sie erst in 14 Tagen nach Erörterung mit ihren Kollegen fällen, die schriftlich zugestellt werde.

VON GÜNTER WEBER, MÜNSTER

20 · 04 · 09
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Rechenschwäche / Dyskalkulie
Leider stellen sich viele Leute immer wieder seltsame Dinge unter Rechenschwäche oder Dyskalkulie vor. Hier ein paar Tipps von mir zum Thema:

Was ist Rechenschwäche? Was ist sie nicht?

Rechenschwäche ist der Zustand, in den Kinder nach und nach geraten, wenn sie mit ihrem vorschulischen Wissen und Verständnis für Zahlen auf einen Unterricht treffen, den sie nicht verstehen.
In der Grundschule werden Kinder mit ungenügendem Grundwissen oft mit Anforderungen konfrontiert, denen sie bereits anfangs und auch im weiteren Fortgang der Schulzeit nicht gewachsen sind. Die Kinder versuchen mit Regeln lernen, Technik üben und auswendig lernen verzweifelt die geforderten Leistungen zu erbringen.
Solche "Defizite" der Kinder werden leider meistens als "intellektueller Mangel" der jeweiligen Individuen betrachtet, weshalb Förderunterricht in der Regel nicht am tatsächlichen individuellen Lernstand der Kinder anknüpft. Die bereits bestehende Überforderung wird durch weiteres Üben von unverstandenem Stoff perpetuiert. Am Ende der Grundschulzeit weiß niemand mehr so recht, wie es dazu kommen konnte – nur die Rechenschwäche ist nun zum "Merkmal des Kindes" geworden.

Wie wird Rechenschwäche festgestellt? Wie geht das nicht?

Die individuelle Rechenschwäche wird in einem ausführlichen diagnostischen Arbeitsgespräch mit dem betroffenen Kind untersucht. Entscheidend ist, dass der Diagnostiker in der Arbeit mit dem Kind, dessen individuelle Vorstellungen, Irrtümer, Fehler und auch richtigen Ansätze seines mathematischen Denkens so thematisiert, dass es möglich wird diese Gedanken offenzulegen. Die Ergebnisse der Untersuchung ermöglichen es dem versierten Diagnostiker, alle die Gedanken des Kindes über Mengen, Zahlen und Rechnen in der Elternberatung und in einer schriftlichen Zusammenfassung verständlich zu präsentieren. Eltern, LehrerInnen und/oder andere Fachleute sollen in der Folge das mathematische Denken des Kindes nachvollziehen und anschließend die richtigen Maßnahmen in die Wege leiten können, um dem Kind zu helfen.
Intelligenztests mögen vielleicht amtlichen Bedürfnissen und Richtlinien entsprechen, lassen jedoch keine Schlußfolgerungen auf konkrete Hilfen für rechenschwache Kinder zu.

Wie wird Rechenschwäche in der Schule bemerkt bzw. wie wird damit umgegangen? Was ist falsche Förderung oder Therapie?

In der Schule wird Rechenschwäche daran bemerkt, dass Kinder gängige mathematische Anforderungen nicht erfüllen können, wobei der LehrerIn in der Regel aufgefallen ist, dass entscheidende Grundbegriffe fehlen. Üblicherweise führt dies dazu, dass Eltern aufgefordert werden mit den Kindern intensiver zu üben. Bestenfalls wird (in Rheinland-Pfalz) der "Fördererlaß" (von 1993) angewendet, der besagt, dass Kinder aus dem klassenniveaubezogenen Anforderungen in Mathematik herausgenommen werden und in Fördergruppen unterrichtet werden, sofern dafür Personal bereitsteht. Führt das nicht zu den gewünschten Fortschritten, kann ein sonderpädagogisches Gutachten vorgeschlagen oder angeordnet werden.
Schulisches Mittel bei Rechenschwierigkeiten – auch bei Schulen, die eigene Förderung anbieten - sind leider allzu oft unspezifische Übungen, Rechnen mit Anschauungsmaterial, Auswendiglernen, Techniken aneignen. So bleiben Grundbegriffe und Voraussetzungen des mathematischen Denkens aus dem Förderunterricht ausgeschlossen. Wissensbereiche wie Mengenbildung, Mengenauffassung, Anzahlvergleiche, Unterschiedsbestimmungen, Zahlzerlegungen usw. bleiben dem zufälligen Entstehen von abstrakten Einsichten während diesbezüglicher Übungen überlassen. Eine Förderung ohne vorherige individuelle förderdiagnostische Untersuchung kann aber nicht zu einer gezielten individuellen Förderung führen. Gleiches gilt für die Rechenschwächetherapie! Auch ausgeklügelte therapeutische Konzepte führen zu nichts, wenn sie nicht das Primat der mathematischen Lernstandsdiagnostik beachten!

Wie sollte innerhalb und außerhalb der Schule mit Rechenschwäche umgegangen werden? Welche Möglichkeiten hat die Schule wirklich? Was sollten Eltern beachten?

Durch eine individuelle mathematische Lernstandsdiagnostik sollte geklärt werden, wie das Kind mathematisch verfasst ist. In individueller Förderung sollten die diagnostisch erkannten fehlenden Grundlagen neu aufgebaut werden. Dabei sollte dementsprechend bei Verdacht auf Rechenschwäche die LehrerIn die Anforderungen an das Kind in allen mathematisch relevanten Lernbereichen heruntersetzen oder vorübergehend ganz aussetzen. Bewertungen sollen parallel dazu ebenfalls ausgesetzt werden. Eine spätere Integration in den Mathematikunterricht ist von dem erreichten Wissensstand abhängig zu machen.
Die rheinland-pfälzischen Schulgesetze bieten zumindest formal die Möglichkeit all dies umzusetzen. Was nicht verboten ist, ist erlaubt – auch in der weiterführenden Schule! Jede formaljuristische Argumentation hat sich einer belegbaren pädagogischen Argumentation im Interesse der einzelnen Kinder unterzuordnen und anzupassen. Grenzen für gezielte mathematische Förderung sind in der Ausbildung der LehrerInnen und den zur Verfügung stehenden zeitlichen Kontingenten zu sehen.
Eltern sollten mit rechenschwachen Kindern keine Hausaufgaben machen. Sie sollten in der Zusammenarbeit mit der Schule die Interessen ihres Kindes vertreten und nicht Druck auf das Kind ausüben.

In NRW gibt es auch Schulreferenten, die sich mit dem Thema ein bißchen auskennen. Es ist daher zu empfehlen, sich zuerst einmal an das Ministerium zu wenden und nach einem zuständigen Berater im Ministerium zu fragen.

Gruß Yacofred

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