Ibbenbürenerin wegen Kindesmisshandlung vor Gericht - Schuldfähigkeit wird geprüft
Münster/Ibbenbüren. Mit der Vernehmung zahlreicher Zeugen will sich die 1. Große Strafkammer ein besseres Bild von der 31-jährigen Hausfrau aus Ibbenbüren verschaffen, die sich wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen am Landgericht Münster verantworten muss. Wie berichtet, hat die Mutter zum Prozessauftakt eingeräumt, in der Nacht zum 13. November 2007 ihr damals drei Wochen altes Baby so schwer misshandelt zu haben, dass der Säugling lebensgefährliche Verletzungen wie einen doppelten Schädelbruch und schwere Hirnverletzungen davongetragen hat. Dass die Angeklagte selbst als Kind Misshandlungen und Demütigungen erdulden musste, wolle sie aber nicht als Entschuldigung gelten lassen.

Zunächst hörte das Gericht eine 58-jährige Kinderärztin aus dem Krankenhaus, wo der Junge zur Welt kam. Sie betonte, dass die Mutter im Wochenbett liebevoll mit ihrem Baby umgegangen sei. Kurze Zeit später sei der Säugling mit erheblichen Verletzungen im Krankenhaus gewesen. Ihr sei sofort klar geworden, dass der Junge misshandelt worden sei.


Eine 32 Jahre alte Ärztin aus dem Hospital bestätigte die schweren Verletzungen. So einen massiven Fall von Kindesmisshandlung habe sie in ihrer Berufstätigkeit noch nie erlebt.

Eine 27 Jahre alte Hebamme aus Ibbenbüren gab zu Protokoll, dass sich die Mutter nach der Geburt sehr über ihr Kind gefreut habe. Sie habe ein gutes Verhältnis zu dem Baby gehabt und sich liebevoll um es gekümmert. Später habe sie einen Anruf vom Jugendamt erhalten und über die Verletzungen des Säuglings erfahren.

Eine 28-jährige Bekannte der Angeklagten sagte aus, dass sie sich im Krankenhaus kennen gelernt und öfters getroffen hätten. Sie habe morgen gegen 5.45 Uhr einen Anruf von ihr erhalten, dass ihr Sohn verletzt sei. Sie sei sofort zu ihr hingefahren und gesehen, dass das Kind blaue Flecken am Kopf hatte. Die Mutter habe gesagt, dass Diego beim Stillen mit dem Kopf gegen die Schulter gefallen. Sie sei hektisch und hilflos gewesen.

Nach dem damaligen Geschehen war zunächst der Vater des kleinen Diego unter dringenden Tatverdacht geraten und inhaftiert worden. Nach fast drei Monaten Untersuchungshaft in Münster wurde er jedoch vom Landgericht Münster freigesprochen, weil seine Lebensgefährtin sich in einem Schreiben an die Polizei selbst der Tat bezichtigte.

Heute unterhalten die beiden weiterhin eine Beziehung und wollen sogar, wenn diese Sache vorbei ist, heiraten.

Der Prozess wird am 1. Dezember fortgesetzt. Dann will die Kammer eine psychiatrische Sachverständige zur Schuldfähigkeit der Angeklagten hören.

VON GÜNTER WEBER, MÜNSTER

26 · 11 · 09



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