28-jähriger Dieb zu Geldzahlung verurteilt
Schöppingen/Ahaus - Als freier Mann konnte jetzt nach 51 Tagen in Untersuchungshaft ein 28-jähriger Angeklagter das Amtsgericht Ahaus verlassen. Das Schöffengericht verurteilte ihn zwar wegen gewerbsmäßigen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 51 Tagessätzen zu je fünf Euro. Diese Strafe ist aber durch die Untersuchungshaft abgegolten.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Georgier Diebstähle in Coesfeld und Ahaus vorgeworfen. So soll er am 16. Dezember zuerst in Coesfeld mit zwei unbekannten Mittätern in einem Kaufhaus 16 Schachtel Zigaretten gestohlen und anschließend in einem Ahauser Supermarkt weitere 40 Schachteln erbeutet haben. Dabei sei ein Schaden von rund 300 Euro entstanden. Der Beschuldigte war erst im Dezember 2009 als Asylbewerber aus Georgien nach Schöppingen gekommen und wurde 14 Tage nach seiner Einreise von der Polizei festgenommen. Er saß seitdem in U-Haft.

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Vor Gericht gab der Angeklagte den Diebstahl in Ahaus in vollem Umfang zu. Die zweite Tat in Coesfeld stritt er ab. Er wollte nichts zu seinen Komplizen sagen und auch keine Namen nennen.

Eine Zeugin schilderte dem Gericht, wie sich der Diebstahl in Ahaus abgespielt hatte. Die drei Männer hätten sich an der Kasse angestellt. Der Erste legte eine Kleinigkeit aufs Band und schirmte mit seinem Rücken den zweiten Mann ab, der nach hinten vom dritten Täter verdeckt wurde. Der Zweite habe einen Rucksack auf der Brust gehabt und damit begonnen, Zigarettenpackungen aus den Ständern an der Kasse in den Rucksack zu packen. Sie habe die Kassiererin mit den Worten „merkt ihr nicht, dass ihr beklaut werdet“ auf den Diebstahl aufmerksam gemacht. Daraufhin hätten die Männer das Geschäft verlassen. Der stellvertretende Filialleiter verständigte die Polizei und verfolgte den dritten Mann bis zu dessen Festnahme.

Den Diebstahl in Coesfeld hatte der Hausdetektiv beobachtet. Er sagte als Zeuge zunächst aus, dass er die Männer erkannt habe. Er konnte aber den Angeklagten im Gerichtssaal nicht mit 100-prozentiger Sicherheit identifizieren. Damit war dem Asylbewerber dieser Diebstahl nicht nachzuweisen. Der Staatsanwalt forderte in seinem Plädoyer eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je fünf Euro, die Verteidigung war auch mit einer Geldstrafe einverstanden, fordert aber eine Verrechnung mit der 51-tägigen U-Haft. Dem schloss sich das Gericht an.


08 · 02 · 10



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