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Greifvogelfalle: Urteil bleibt bestehen
Von Frank Liebetanz

Reken/Münster. Deutliche Worte vom Staatsanwalt und auch vom Vorsitzenden Richter in der Begründung des Urteils im Berufungsverfahren vor dem Landgericht gegen einen Rekener, den das Amtsgericht Borken wegen des Betreibens einer so genannten nordischen Krähenfalle zu 3000 Euro Strafe verurteilt hatte (die BZ berichtete): Der Staatsanwalt sagte, er habe „selten einer überflüssigeren Hauptverhandlung beigewohnt als dieser“. Und der Richter gab ihm Recht, dass das Amtsgericht durchaus wegen der Gewohnheitsmäßigkeit beim Fallenstellen eine Haftstrafe hätte verhängen können. Die Beweislage sei eindeutig, das erstinstanzliche Urteil „völlig richtig“.


Mit einem Eklat hatte der zweite Verhandlungstag vor dem Landgericht begonnen: Eine Schöffin hatte in ihrem Briefkasten ein Schreiben und Unterlagen vom Angeklagten gefunden.

„Was soll das?“, fragte der Richter den Rekener genervt. Dieser antwortete, Einarbeiten sei vielleicht sinnvoll. Er habe sich gewundert, dass der Richter gestaunt habe, dass er täglich im Revier unterwegs sei. „Am sechsten Verhandlungstag muss es anders laufen“, forderte der Angeklagte. Der Richter entgegnete, privat ans Gericht zu gehen über den Verteidiger hinaus, sei ungewöhnlich.

Antwort des Angeklagten: Er sei ja auch in einer außergewöhnlichen Situation, in der es ihm an den Kragen gehe. Die Presse habe ihn vorverurteilt. Er hoffe, dass das Gericht den Mut habe, „dem öffentlichen Druck entgegen zu steuern“. Man habe „die nötige Erfahrung, angemessen zu urteilen“, so der Richter sauer. Nach einer kurzen Unterbrechung legte der Verteidiger sein Mandat nieder. Das Gericht hörte am Montag weitere Zeugen, sah sich eine Videoaufnahme an, die das Komitee gegen den Vogelmord eingereicht hatte, und hörte einen Biologen als Sachverständigen. Dieser sah Standort, Bauart, Beköderung und Köderauslage außerhalb der Krähenfalle als geeignet an, Krähen und auch Greifvögel zu fangen. Die Darstellung des Angeklagten, er habe eine Krähe aufpäppeln und für die Jagd zähmen wollen, halte er für „sehr aufwändig“ - eine käufliche Attrappe zu verwenden, sei viel einfacher.

„Bei so einer Beweislage freut sich der Staatsanwalt“,

sagte der Anklage-Vertreter.

Der Staatsanwalt argumentierte, lange vor dem Einsatz der Vogelschützer, denen er danke, habe ein Vermessungsbeamter die „fängisch gestellte“ Falle bemerkt. Und dieser Zeuge habe deren Bedeutung gar nicht gekannt. „Die kranke Krähe halte ich für ein Fabelwesen“, so der Staatsanwalt weiter. Das angebliche Aufpäppeln des Vogels verwies er ins Reich der Märchen. Er glaube den drei zuletzt gehörten Zeugen nicht. Das Video zeige, dass der Rekener nicht verwundert gewesen sei, dass die Falle nicht abgedeckt war.

Der Rekener sagte in seinem Plädoyer, er habe erst die Tier versorgen wollen. Außerdem äußerte er Zweifel, ob die gefundene Greifvogelfeder nicht schon anderswo gezeigt worden sei.

Der Richter ging darauf ein: Dieser Gedanke sei berücksichtigt worden. Aber unter den etlichen Zeugen sei auch der Vermesser gewesen. Das Gericht sehe das Aufpäppeln als „Schutzbehauptung“ beziehungsweise als „nicht der Wahrheit entsprechend“.


01 · 03 · 10
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Es geht weiter.
Ihm wird wohl auch der Jagdschein abgenommen worden sein. Das dürfte für einen passionierten "Jäger" schlimmer sein, als die paar Euros Strafe. Mir wäre es zudem wahnsinnig peinlich, dass das in der Presse so breitgetreten wurde und er damit öffentlich runtergemacht wurde. Aber so einer wie der hat wahrscheinlich nicht viel Kontakt mit normalen Menschen, so dass er das gar nicht merkt, denn anders ist wohl nicht zu erklären, dass

- und jetzt kommt der Hammer -:

Der verurteilte "Jäger" hat Revision gegen das Urteil eingelegt! Der Mann muss jede Bodenhaftung verloren haben. Da kann dich höchstens noch eine höhere Geldstarfe rauskommen. Der kann nicht im Ernst glauben, dass das Revisionsgericht ihn freispricht. Eigentlich dürfte das Gericht den Fall gar nicht mehr annehmen, denn das ist ganz offensichtlicher Justizmissbrauch!

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Unglaublich!
Und warum ist das Urteil so milde bei so viel Uneinsichtigkeit des Angeklagten? Der wird doch sein Verhalten jetzt nicht aendern...

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