Vermesser sah Krähenfalle ohne Abdeckung
Von Frank Liebetanz

Reken. Mehrere Fallen, in denen Greifvögel gefangen werden sollten, hatte das Komitee gegen den Vogelmord am 9. April 2008 der Polizei gemeldet. In einem Waldstück in Groß Reken hatten Mitglieder des Vereins eine Krähenmassenfalle, eine Totschlagfalle und eine Röhrenfalle entdeckt (die BZ berichtete). Das Amtsgericht Münster hat den Jäger (48) im September 2009 zur Zahlung von 60 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt. Grundlage war unter anderem ein Video des Komitees.


In der Berufungsverhandlung wegen einer Straftat gegen das Umweltschutzgesetz sind am Montag erste Zeugen gehört worden. Wie in der ersten Verhandlung behauptete der 47-jährige Rekener, er habe mit dem „Wildgarten“ verletzte Krähen aufpäppeln wollen, die er später dann zur Jagd einsetzen habe wollen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Rekener aber vor, mit dem Käfig habe er vorsätzlich streng geschützten Greifvögeln nachgestellt - und in mindestens einem Fall habe er auch einen Greifvogel gefangen.

Am Montag hörte die Strafkammer 14 erneut Zeugen: darunter zwei Mitarbeiter der Kreisverwaltung Borken, drei Polizeibeamte und zwei Männer, die für das Komitee gegen den Vogelmord am 9. April 2008 vor Ort waren.

Wichtigster Zeuge war am Montag ein Vermesser, der im Januar 2008 in diesem Gelände unterwegs war. Ihm war die Falle aufgefallen, die nicht abgedeckt gewesen sei und in der eine Taube gesessen habe. Der Angeklagte hatte mehrfach angegeben, den „Wildgarten“ täglich aufgesucht zu haben, um die Vögel zu versorgen.

Das Dach des Käfigs sei mit Latten abgedeckt gewesen, damit keine anderen Vögel durch den trichterförmigen Zugang von oben hinein kommen konnten. Der Rekener meinte, diese Abdeckung sei „von Menschenhand“ entfernt worden. In der nächste Woche werden weitere Zeugen gehört und das Urteil gesprochen.

Der Prozess wird am Montag, 1. März, am Landgericht in Münster fortgesetzt.


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